Die Orgelkommission
Sie entwickelt das Konzept für die Restaurierung der Orgel und überwacht später dessen Umsetzung.
Traditionell sind Orgelkommissionen und Orgelsachverständige die Vermittler zwischen technisch-künstlerischen Fragen und ihren Vertretern (Orgelbauwerkstätten) und den Bauherren (Kirchengemeinden, Konzerthäuser).
Im Februar 2019 konstituierte sich eine erste Kommission aus fünf Personen. Sie trat in vier Sitzungen zusammen und beriet intensiv über die möglichen Wege aus der unbefriedigen Situation des bestehenden Instruments.
Im Jahr 2021 wurde die Kommission stark erweitert. Dies geschah auf der Grundlage neuer Regelungen im Kirchbaugesetzt der Ev.-luth. Kirche in Norddeutschland, der für die Rostocker Innenstadtgemeinde maßgeblichen Landeskirche. Über die konstituierende Sitzung dieser Kommission am 29. September 2021 berichten wir hier>.
Die Rostocker Marienkirche ist „Denkmal von nationalem Rang“ und steht entsprechend unter Denkmalschutz.
Regelmäßige Bauberatungen vereinen die Bausachverständigen von Kirchenkreis und Landeskirche sowie den Denkmalschutzbehörden der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern sowie Architekten und Vertreter der Kirchengemeinde. Diese Bauberatungen nehmen ebenfalls eine begleitende Rolle im Orgelprojekt wahr.